AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SoftLevel GmbH für smartE-Rechnung (Stand:10/2024)

§1 Geltungsbereich

  1. SoftLevel GmbH, Bahnhofstraße 41, 08297 Zwönitz erbringt ihre Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung smartE-Rechnung sowie sämtlicher dazugehöriger Module und Erweiterungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit im Folgenden von Leistung bzw. Leistungen gesprochen wird, werden darunter alle Lieferungen und Leistungen nach Satz 1 gleich welcher Art durch SoftLevel GmbH an den Kunden verstanden. Wird in Bezug auf Personen die männliche Form verwendet, so sind damit jeweils vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall auch weibliche und diverse Personen gemeint.
  2. SoftLevel GmbH erbringt unter Geltung dieser AGB keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Die AGB gelten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Leistungen auch für alle vorvertraglichen Schuldverhältnisse sowie für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für einen künftigen Vertrag gilt nicht die vorliegende, sondern eine neuere Fassung der AGB, wenn SoftLevel GmbH den Kunden vor oder spätestens bei Vertragsschluss über das Vorliegen der neueren Fassung und darüber informiert hat, wie der Kunde auf einfache Art vom Inhalt Kenntnis nehmen kann.
  3. Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies SoftLevel GmbH vor oder bei Vertragsschluss schriftlich anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn SoftLevel GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn SoftLevel GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
  4. Zwischen den Parteien kommt auch im Falle wiederholter Belieferung kein Vertragshändlervertrag oder sonstiger Vertriebsvertrag zustande. Ebenso sind weder eine Exklusivität noch ein Gebietsschutz vereinbart. Derartige Abreden bedürfen zwingend der schriftlichen Form; dies gilt ebenso für eine Vereinbarung über den Verzicht auf die schriftliche Form. Die Anwendung, auch die analoge Anwendung, von Handelsvertreterrecht ist ausgeschlossen.
  5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB ist oder sind 

  1. Arbeitstag Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Sachsen sowie mit Ausnahme des 24.12. und 31.12.;
  2. Bestellung ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Einzelvertrags;
  3. Einzelvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag; bei Bestellungen im Onlineshop von SoftLevel GmbH ergibt sich der nähere Inhalt des Einzelvertrags insbesondere aus der vom Kunden getroffenen Auswahl während des Bestellvorgangs;
  4. Inhaltsdaten Daten, die vom Kunden bzw. auf Veranlassung des Kunden auf die Server von SoftLevel GmbH hochgeladen werden oder sonst vom Kunden bzw. auf Veranlassung des Kunden an die IT-Systeme von SoftLevel GmbH übergeben werden;
  5. übliche Geschäftszeiten 9 bis 17 Uhr (MEZ) an Arbeitstagen;
  6. unzulässige Inhaltsdaten solche Inhaltsdaten, welche gegen das Gesetz, eine behördliche Anordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen oder Schadsoftware beinhalten bzw. deren Verbreitung fördern; hierzu zählen insbesondere Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und gegen die Bestimmungen des Jugend- und Datenschutzes, strafbare und wettbewerbswidrige Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, namentlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, von Urheberrechten, Namensrechten, Marken-, Firmen- und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, Verletzungen eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses sowie pornografische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, religiöse Gefühle verletzende, rassistische oder rechtsextreme Inhalte, Hassreden, Spam und sonstige unerwünschte Werbung, Viren, Würmer, Trojaner sowie Phishing-Links.

§3 Vertragsschluss

  1. Ein Einzelvertrag und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt durch eine Auftragsbestätigung von SoftLevel GmbH, durch schlüssiges Handeln, insbesondere wenn SoftLevel GmbH nach der Bestellung mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt, oder dadurch zustande, dass der Kunde ein verbindliches Angebot von SoftLevel GmbH annimmt. Die Angebote von SoftLevel GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Produkt- und Leistungsbeschreibungen von SoftLevel GmbH stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
  2. Bestellt der Kunde über den Onlineshop von SoftLevel GmbH, gilt zusätzlich zu Absatz 1 das Folgende: Nach Anlegen eines Kundenkontos, Öffnen des bereits bestehenden Kundenkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und Füllen des Warenkorbs, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des „Zurück“- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Diese Bestätigungsmail stellt nur dann eine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn dies ausdrücklich durch SoftLevel GmbH erklärt wird. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich Deutsch als Sprache zur Verfügung. Die Informationen zum Einzelvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet.
  3. Soweit im Onlineshop die Einrichtung von Unterkonten möglich ist, über die einzelne Mitarbeiter oder sonstige Vertreter des Kunden Bestellungen auslösen können, stellt der Kunde sicher, dass die jeweilige Person über die ausreichenden Befugnisse zum Abschluss von Rechtsgeschäften verfügt und geschäftsfähig ist. Die Einrichtung des Unterkontos gilt als Kundgebung der Bevollmächtigung im Sinne von § 171 BGB. Soll der jeweiligen Person die Vertretungsmacht wieder entzogen werden, so wird der Kunde das Unterkonto unverzüglich sperren oder löschen. Die Vollmacht kann nur durch Sperrung oder Löschung des Unterkontos widerrufen werden. Eine sonstige Erklärung des Widerrufs (z.B. per E-Mail) an SoftLevel GmbH führt hingegen nicht zum Fortfall der Vertretungsmacht.

§4 Inhalt der Leistungen von SoftLevel GmbH

  1. Der konkrete Inhalt der von SoftLevel GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen.
  2. SoftLevel GmbH ist zu geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Leistungserbringung berechtigt, soweit diese die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
  3. Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen und stellen keine Garantie von Beschaffenheiten dar. Die Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie kann wirksam nur durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen von SoftLevel GmbH erklärt werden. Sonstige Mitarbeiter von SoftLevel GmbH sind zur Erklärung von Garantien nicht befugt.
  4. Solange Leistungen von SoftLevel GmbH für den Kunden kostenfrei sind, sind die Leistungen von SoftLevel GmbH rein freiwillig und der Kunde hat keinen Anspruch gegen SoftLevel GmbH auf Fortführung der Leistungen. SoftLevel GmbH behält sich vor, die kostenfreien Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen. Der Kunde hat insoweit auch keinen Anspruch auf den Bezug von Updates.

§5 Bereitstellung von smartE-Rechnung

  1. Softlevel GmbH stellt dem Kunden smartE-Rechnung zum Abruf über das Internet bereit. Die näheren Einzelheiten, insbesondere zur Beschaffenheit und zum Leistungsumfang sowie zur Art und Anzahl der Zugänge ergeben sich aus dem Einzelvertrag.
  2. Soweit eine Dokumentation geschuldet ist, erfolgt diese bei smartE-Rechnung innerhalb der Programmfunktionen über das Menü „Hilfe“ oder eine vergleichbare Funktion.
  3. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag schuldet SoftLevel Systems keine
    1. Anpassung von smartE-Rechnung an sich ändernde äußere Rahmenbedingungen technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Art,
    2. Anpassung von smartE-Rechnung an sonstige sich ändernde Rahmenbedingungen,
    3. Fortentwicklung in Bezug auf Qualität und Modernität.

Die Verpflichtung zur Bereitstellung neuer Programmversionen, insbesondere von Bugfixes und Patches, mit denen bestehende Sachmängel, insbesondere im Sinne von Sicherheitsmängeln oder Funktionsfehlern, sowie Rechtsmängel beseitigt werden, bleibt hiervon unberührt.

§6 Verfügbarkeit

  1. Die Pflichten der SoftLevel GmbH umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. SoftLevel GmbH übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu seinen Servern mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen seinen Servern und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. SoftLevel GmbH übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, soweit diese das öffentliche Internet betreffen.
  2. SoftLevel GmbH ist ebenfalls nicht für die zum störungsfreien Funktionieren von smartE-Rechnung vom bzw. auf Veranlassung des Kunden zu übergebenden Inhaltsdaten verantwortlich. Ebenso wenig ist SoftLevel GmbH für über Schnittstellen angebundene Drittsoftware des Kunden verantwortlich. Insbesondere bleiben daher Fehlfunktionen und Ausfälle, die auf der fehlenden Bereitstellung oder der schlechten Qualität der Inhaltsdaten oder der angebundenen Drittsoftware des Kunden beruhen, ohne dass SoftLevel GmbH dies zu vertreten hat, bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

§8 Umfang der Nutzungsrechte des Kunden

  1. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Einzelvertrag sowie den dort in Bezug genommenen Lizenzbedingungen von SoftLevel GmbH.

§9 Updates

  1. Softlevel GmbH wird smartE-Rechnung an sich ändernde Anforderungen der Informationssicherheit und Datensicherheit nach Maßgabe des im Einzelvertrag vereinbarten Zeitplans bzw., sollte ein solcher fehlen, jeweils innerhalb angemessener Frist anpassen, soweit diese Änderungen für die vertragsgemäße Nutzung von smarE-Rechnung erheblich sind. Diese Verpflichtung besteht im Rahmen der betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten von SoftLevel GmbH und entfällt, soweit die Anpassung für SoftLevel GmbH mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Eine darüber hinausgehende Weiterentwicklung in Bezug auf Qualität und Modernität ist nur insoweit geschuldet, als dies im Einzelvertrag vereinbart ist.
  2. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag
    1. sind von der Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates neue Versionen, welche einen erweiterten Funktionsumfang oder sonstige erweiterte Leistungsmerkmale aufweisen, nicht umfasst, insbesondere also Upgrades und Major-Releases; SoftLevel GmbH kann dem Kunden die Bereitstellung solcher Programmversionen zu einem angemessenen Preis anbieten, welcher sich am Umfang der erweiterten Funktionen und Leistungsmerkmale gegenüber der aktuellen Programmversion orientiert;
    2. gelten für die Nutzungsrechte an einer neuen Programmversion die Regelungen zu den Nutzungsrechten zu der vorhergehenden Programmversion entsprechend;
    3. bestimmt SoftLevel GmbH die Anzahl der Updates nach billigem Ermessen;

§10 Support

  1. Soweit der Einzelvertrag den Support umfasst, beantwortet SoftLevel GmbH Anfragen des Kunden und seiner Mitarbeiter zu smartE-Rechnung und seiner Funktionsweise.
  2. Der Support kann im Einzelvertrag auf eine maximale Stundenzahl pro Monat beschränkt werden.
  3. Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag gilt für den Support das Folgende:
    1. Der Support wird als E-Mail-Support geleistet.
    2. E-Mail-Support wird innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der E-Mail geleistet.
  4. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Supports können im Einzelvertrag – insbesondere auch durch Vereinbarung entsprechender Service Levels – vereinbart werden.

§11 Vergütung, Nebenkosten

  1. Die Preise ergeben sich aus dem Einzelvertrag nebst gegebenenfalls vereinbarten Vertragsänderungen und -ergänzungen.
  2. Für den Fall des Fehlens einer ausdrücklichen Preisabrede ergeben sich die Preise aus der im Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrags geltenden aktuellen Preisliste, die jederzeit bei SoftLevel GmbH angefordert werden kann.
  3. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr gegebenenfalls anfallenden Steuern, Abgaben und Zölle, der Nebenkosten des Geldverkehrs sowie der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von SoftLevel GmbH getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von SoftLevel GmbH für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

§12 Zahlung und Verzug

  1. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen von SoftLevel GmbH sofort fällig. Die Rechnungsstellung kann auf elektronischem Weg erfolgen. Soweit Zahlung im Voraus vereinbart ist, erfolgt die Leistung durch SoftLevel GmbH erst nach Zahlungseingang.
  2. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Zahlung laufender Vergütungen das Folgende. Soweit die Vergütung einschließlich wiederkehrender Zahlungen unabhängig von dem Umfang der Nutzung oder sonstigen Variablen sind, sind diese jeweils monatlich bzw. jährlich im Voraus zu zahlen.

§13 Preisänderungen

  1. Die laufende Vergütung bei Dauerschuldverhältnissen kann jährlich an die Preisentwicklung angemessen angepasst werden, wenn sich seit dem Vertragsbeginn bzw. im Fall bereits erfolgter Preisänderungen seit der letzten Preisänderung der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts um wenigstens einen Prozentpunkt verändert hat.
  2. Dazu kann die Partei, welche eine Anpassung wünscht, der anderen Partei jeweils vor Beginn des neuen Vertragsjahres hinsichtlich der Höhe der Preisanpassung, welche sich unter Einbeziehung von Billigkeitserwägungen an der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes des Statistischen Bundesamts zu orientieren hat, einen Vorschlag in Textform unterbreiten, welchen die andere Partei innerhalb Monatsfrist in Textform annehmen oder ablehnen kann.
  3. Im Falle der Ablehnung ist die Höhe der Anpassung unter Beachtung des oben vereinbarten Maßstabes von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu ermitteln. Auf Antrag der Partei, welche die Anpassung wünscht, ist der Sachverständige von der für SoftLevel GmbH örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu benennen. Die Entscheidung des Sachverständigen als Schiedsgutachter ist für beide Parteien verbindlich; das Recht, die Entscheidung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anzugreifen, bleibt unberührt. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Parteien je zur Hälfte.
  4. Im Falle der Annahme des Vorschlags durch die andere Partei bzw. der Feststellung durch den Sachverständigen gilt der neue Preis - auch rückwirkend - ab dem ersten Monat des neuen Vertragsjahres.
  5. Die Rechte der Parteien zur Anpassung oder zur Kündigung des Vertrags wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt. Die Parteien sind sich darin einig, dass insbesondere eine den Rahmen des Üblichen übersteigende Inflation eine Störung der Geschäftsgrundlage bedeutet, aufgrund derer SoftLevel GmbH auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach den vorstehenden Absätzen die Preisanpassung verlangen bzw. unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB den betroffenen Vertrag kündigen kann.

§14 Nebenpflichten des Kunden

  1. Den Kunden treffen zum Zweck der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen, insbesondere zur Kündigung des Einzelvertrags und Schadensersatzansprüchen führen kann.
  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, smartE-Rechnung nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:
    1. Der Kunde stellt vor jeder Verarbeitung von Inhaltsdaten sicher, dass der Kunde nicht unzulässige Inhaltsdaten verarbeitet.
    2. Inhaltsdaten dürfen nur insoweit personenbezogenen Daten enthalten, als dies zur Erreichung des betreffenden Verarbeitungszwecks zwingend erforderlich und eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung ausgeschlossen oder unzumutbar ist. Enthalten Inhaltsdaten personenbezogene Daten, so wird der Kunde alle datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere den Betroffenen hinreichend über die Datenverarbeitung informieren, eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung des Betroffenen einholen und die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen beweissicher dokumentieren und aufbewahren. Die Aufzeichnungen sind zu vernichten, sobald sie nicht länger benötigt werden. Der Kunde ist darüber hinaus hinsichtlich der Inhaltsdaten „Verantwortlicher“ im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung und daher insoweit für die Einhaltung aller weiteren Pflichten des Verantwortlichen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verantwortlich.
    3. Eine übermäßige Belastung der Systeme von SoftLevel GmbH durch unsachgemäße Nutzung ist zu unterlassen.
  3. Der Kunde hat SoftLevel GmbH den aus einer Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Kunde diesen nicht zu vertreten hat. Der Kunde stellt SoftLevel GmbH von allen Nachteilen frei, welche SoftLevel GmbH aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Kunden zu vertretender schädigender Handlungen des Kunden entstehen. SoftLevel GmbH ist berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf eventuelle Rechtsverteidigungs- und/oder Rechtsberatungskosten zu verlangen.

§15 Sperrung

  1. SoftLevel GmbH kann den Zugang des Kunden aus wichtigem Grund vorübergehend sperren und/ oder die Verbindung der dem Kunden von SoftLevel GmbH zur Verfügung gestellten Ressourcen mit dem Internet unterbrechen. Ein wichtiger Grund für eine Sperrung bzw. Unterbrechung liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Kunde gegen eine der in § 14 („Nebenpflichten des Kunden“) Absatz 2 genannten Pflichten verstößt,
    2. SoftLevel GmbH von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Kunde unzulässige Inhaltsdaten bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist, oder
    3. der Kunde soweit die Leistung für ihn entgeltlich ist, mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.

§16 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

1.      Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung der SoftLevel GmbH aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung).

  1. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde seine Ansprüche gegen die SoftLevel GmbH nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der SoftLevel GmbH an Dritte abtreten, es sei denn die SoftLevel GmbH hat am Abtretungsverbot kein berechtigtes Interesse.

§17 Vertragsdauer und Kündigung der Einzelverträge

  1. Vertragsbeginn und -ende der Einzelverträge ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
  2. Soweit im Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit angegeben ist, kann der Einzelvertrag unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit erstmalig ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelvertrag um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum (je nach gewählter Abrechnung ein Monat oder ein Jahr), solange er nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist gekündigt wird. Durch die Wahl eines anderen Tarifes und damit Erhöhung der Anzahl an Benutzern und/oder Verbindungen und/oder Sitzungen und/oder verwalteten Geräten beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut.
  3. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum (je nach gewählter Abrechnung ein Monat oder ein Jahr), und kann von beiden Vertragsparteien mit der in Absatz (2) genannten Frist gekündigt werden.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch SoftLevel GmbH gilt insbesondere
    1. eine Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten oder einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Kunden,
    2. wenn Anzeichen erkennbar werden, welche objektive Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden begründen,
    3. eine nicht unerhebliche unmittelbare oder mittelbare (z.B. auch durch schuldrechtliche Vereinbarungen, Beherrschungsverträge, Treuhandverträge) Änderung der Eigentumsverhältnisse des Kunden („Change of Control“); es wird klargestellt, dass die bloße Einsetzung eines Insolvenzverwalters keinen Change of Control darstellt; in jedem Fall hat der Kunde SoftLevel GmbH von Veränderungen unverzüglich zu unterrichten,
    4. der erfolglose Ablauf einer zur Zahlung bestimmten angemessenen Nachfrist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, oder wenn der Kunde die Zahlung einer laufenden monatlichen Vergütung schuldet, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,
    5. ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz nach § 22 dieser AGB oder
    6. eine sonstige nicht unerhebliche Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen.
  5. Jede Kündigung eines Einzelvertrags kann schriftlich oder über die Verwaltungsoberfläche vorgenommen werden.

§18 Sachmängel

  1. Die Lieferung oder Leistung hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Lieferungen bzw. Leistungen dieser Art übliche Qualität.
  2. Sachmängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei
    1. Vertragsverhältnissen, für die das Gesetz keine Sachmängelansprüche vorsieht, wie z.B. bei Dienstverträgen;
    2. Lieferungen und Leistungen von SoftLevel GmbH, für welche der Kunde keine Gegenleistung schuldet;
    3. nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit;
    4. Beeinträchtigungen, welche aus dem Einsatz außerhalb der vereinbarten Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, der vertragswidrigen Änderung, fehlerhaftem Transport, fehlerhafter Installation oder einer vom Kunden beigestellten Sache oder erbrachten Mitwirkung folgen, soweit dies nicht von SoftLevel GmbH zu vertreten ist;
    5. Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben sind;
    6. einer Lieferung oder Leistung in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im Falle, dass die Lieferung oder Leistung bestimmungsgemäß in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weitervertrieben oder dort genutzt werden soll, soweit die Lieferung oder Leistung im betreffenden Gebiet gegen technische Normen, gesetzliche oder sonstige hoheitliche Bestimmungen verstößt, die SoftLevel GmbH weder kannte noch kennen musste; SoftLevel GmbH ist zur Prüfung der Besonderheiten ausländischen Rechts nicht verpflichtet.

Alle weiteren gesetzlichen bzw. vertraglichen Ausschlüsse von Mängelansprüchen bleiben unberührt.

  1. Der Kunde wird SoftLevel GmbH bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung unterstützen, indem der Kunde auftretende Probleme konkret beschreibt und SoftLevel GmbH umfassend informiert.
  2. Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach diesem § 18 gelten nicht, soweit SoftLevel GmbH arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§19 Rechtsmängel

  1. SoftLevel GmbH gewährleistet vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelvertrag, dass der Lieferung oder Leistung im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz keine Rechte Dritter entgegenstehen. Zur Prüfung entgegenstehender gewerblicher Schutzrechte oder sonstigen geistigen Eigentums Dritter ist SoftLevel GmbH nur für das in Satz 1 genannte Gebiet verpflichtet.
  2. Im Falle einer Lieferung oder Leistung in ein Gebiet außerhalb des in Absatz 1 Satz 1 genannten Gebiets sowie im Falle, dass die Lieferung oder Leistung bestimmungsgemäß in ein Gebiet außerhalb des in Absatz 1 Satz 1 genannten Gebiets weitervertrieben oder dort genutzt werden soll, liegt ein Rechtsmangel wegen eines entgegenstehenden gewerblichen Schutzrechts oder sonstigen geistigen Eigentums Dritter nur vor, wenn SoftLevel GmbH dieses bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste. Der Kunde wird daher vor der Lieferung bzw. Nutzung im Ausland selbst die erforderlichen Schutzrechtsrecherchen durchführen.
  3. Bei Rechtsmängeln leistet SoftLevel GmbH dadurch Gewähr, dass SoftLevel GmbH nach Wahl von SoftLevel GmbH
    1. die Lieferung bzw. Leistung derart abändert oder austauscht, dass der Rechtsmangel beseitigt ist und dies zu keiner Minderung der Qualität, der Quantität und des Werts führt und für den Kunden auch im Übrigen zumutbar ist, oder
    2. dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrags das Nutzungsrecht verschafft.
  4. Der Kunde unterrichtet SoftLevel GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber-, Marken- oder Patentrechte) an der Lieferung oder Leistung geltend machen. Der Kunde ermächtigt SoftLevel GmbH, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht SoftLevel GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von SoftLevel GmbH anerkennen. SoftLevel GmbH wehrt dann die Ansprüche des Dritten ab. Soweit der Kunde die Geltendmachung der Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat (z.B. infolge einer vertragswidrigen Nutzung oder bei Unterlassung von Schutzrechtsrecherchen durch den Kunden) stellt der Kunde SoftLevel GmbH von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen zweckmäßigen Kosten frei und erstattet SoftLevel GmbH alle darüber hinausgehenden Schäden und Aufwendungen; SoftLevel GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses.
  5. Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von SoftLevel GmbH zu vertretenden Rechtsmangels gilt § 20 („Haftung von SoftLevel GmbH“).

§20 Haftung von SoftLevel GmbH

  1. Die Haftung von SoftLevel GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von SoftLevel GmbH voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 20 („Haftung von SoftLevel GmbH“) eingeschränkt.
  2. Die Haftung von SoftLevel GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. "Kardinalpflicht"). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von SoftLevel GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. SoftLevel GmbH haftet bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch höchstens in Höhe der im Einzelvertrag vereinbarten Haftungsgrenzen.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von SoftLevel GmbH auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten, auch rückwirkend, in gleichem Umfang für Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.
  5. Soweit die Pflichtverletzung von SoftLevel GmbH Lieferungen und Leistungen betrifft, welche SoftLevel GmbH gegenüber dem Kunden unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist in diesem Fall darüber hinaus die Haftung von SoftLevel GmbH für grobe Fahrlässigkeit, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Soweit SoftLevel GmbH nach Vertragsschluss technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von SoftLevel GmbH geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung für eine fahrlässige Falschauskunft bzw. -beratung.
  6. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 20 („Haftung von SoftLevel GmbH“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen sowie für Freistellungsansprüche entsprechend.
  7. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 20 („Haftung von SoftLevel GmbH“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von SoftLevel GmbH.
  8. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 20 („Haftung von SoftLevel GmbH“) gelten nicht für die Haftung von SoftLevel GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§21 Verjährung der Ansprüche des Kunden

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen SoftLevel GmbH beträgt
    1. für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des lit. b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt werden;
    2. bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
    3. bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;
    4. bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
  2. Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Absatz 1 lit. b) und c) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des Absatz 1 lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Nachlieferung bzw. Nachbesserung führt nicht zum Lauf einer neuen Verjährung bzw. einer Verlängerung der Verjährungsfrist, es sei denn SoftLevel GmbH hat ausnahmsweise ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklärt. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
  3. Abweichend vom Vorstehenden gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen
    1. in den in § 20 Absatz 9 genannten Fällen,
    2. im Falle grober Fahrlässigkeit bei Ansprüchen auf Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Freistellungsansprüchen,
    3. bei Ansprüchen auf Ersatz von Aufwendungen nach Beendigung eines Mietvertrags sowie
    4. für alle anderen als die in Absatz 1 genannten Ansprüche.

§22 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Kunde wird die jeweils aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten (Art. 28 Abs. 3 lit. b) DSGVO). Liegt eine Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) vor, so ist der Kunde auf Anforderung von SoftLevel GmbH jederzeit verpflichtet, eine geschäftsübliche und den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarung abzuschließen.
  2. Die Verpflichtungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten nach Absatz 1 gelten unbefristet.

§24 Mitteilungen und Erklärungen

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in den vorliegenden AGB ist für die Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen die Textform gemäß § 126b BGB (z.B. E-Mail) ausreichend, aber auch erforderlich. Hingegen bedürfen Erklärungen, für die die vorliegenden AGB oder das Gesetz dies ausdrücklich vorschreiben, der Schriftform (§ 126 BGB), wobei eine telekommunikative Übermittlung zur Fristwahrung ausreichend ist, wenn dem Empfänger alsbald die schriftliche Erklärung im Original zugeht.
  2. Eine E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Partei stammend, wenn die E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthält.

§26 Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen; zwingende Regelungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 12, Art. 28 und Art. 89 ff. CISG) bleiben unberührt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von SoftLevel GmbH. Für Klagen von SoftLevel GmbH gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Die Einreichung einer Klage ist erst statthaft, wenn die Parteien einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternommen haben. Die Parteien sollen sich dazu auf einen neutralen Dritten als Schlichter verständigen. Die Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ist ab Einleitung des Einigungsversuchs durch eine Partei bis zum Ende der Schlichtung gehemmt. § 203 BGB gilt entsprechend. Ein gerichtliches Eilverfahren oder die Klageerhebung zur Unterbrechung einer gesetzlichen und nicht durch Parteivereinbarung verlängerbaren Ausschlussfrist bleibt jederzeit zulässig.
  4. Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.