Stornierungsrichtlinie

§17 Vertragsdauer und Kündigung der Einzelverträge

  1. Vertragsbeginn und -ende der Einzelverträge ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
  2. Soweit im Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit angegeben ist, kann der Einzelvertrag unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit erstmalig ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelvertrag um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum (je nach gewählter Abrechnung ein Monat oder ein Jahr), solange er nicht innerhalb der in Satz 1 genannten Frist gekündigt wird. Durch die Wahl eines anderen Tarifes und damit Erhöhung der Anzahl an Benutzern und/oder Verbindungen und/oder Sitzungen und/oder verwalteten Geräten beginnt die Mindestvertragslaufzeit erneut.
  3. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum (je nach gewählter Abrechnung ein Monat oder ein Jahr), und kann von beiden Vertragsparteien mit der in Absatz (2) genannten Frist gekündigt werden.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung durch SoftLevel GmbH gilt insbesondere
    1. eine Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten oder einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Kunden,
    2. wenn Anzeichen erkennbar werden, welche objektive Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kunden begründen,
    3. eine nicht unerhebliche unmittelbare oder mittelbare (z.B. auch durch schuldrechtliche Vereinbarungen, Beherrschungsverträge, Treuhandverträge) Änderung der Eigentumsverhältnisse des Kunden („Change of Control“); es wird klargestellt, dass die bloße Einsetzung eines Insolvenzverwalters keinen Change of Control darstellt; in jedem Fall hat der Kunde SoftLevel GmbH von Veränderungen unverzüglich zu unterrichten,
    4. der erfolglose Ablauf einer zur Zahlung bestimmten angemessenen Nachfrist im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, oder wenn der Kunde die Zahlung einer laufenden monatlichen Vergütung schuldet, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,
    5. ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zum Datenschutz nach § 22 dieser AGB oder
    6. eine sonstige nicht unerhebliche Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen.
  5. Jede Kündigung eines Einzelvertrags kann schriftlich oder über die Verwaltungsoberfläche vorgenommen werden.