E-Rechnungen sofort und einfach verarbeiten
Bereiten Sie sich auf die E-Rechnungspflicht vor!
Ab dem 01. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Das bedeutet, dass immer mehr Rechnungen im kryptischen XML-Format verschickt werden. Diese sind für den Empfänger nur schwer zu entschlüsseln.
Mit smartE-Rechnung haben Sie die perfekte Lösung, um XML-Rechnungen schnell und unkompliziert in ein lesbares PDF-Format umzuwandeln.
Ihre Vorteile:
- Blitzschnelle Umwandlung: Laden Sie die gewünschte XML-Datei hoch und erhalten Sie sofort eine Rechnung im PDF-Format.
- Keine Installation nötig: Greifen Sie jederzeit und überall über Ihren Browser zu – egal ob am Computer im Büro oder unterwegs vom Handy.
- Einfache Bedienung: Keine technischen Vorkenntnisse nötig – das Portal ist intuitiv und überzeugt durch eine hohe Benutzerfreundlichkeit.
- Überschaubare Kosten: Sie bezahlen im Abo-Modell einen festen Betrag – ohne versteckte Zusatzkosten.
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die E-Rechnungspflicht vor und nutzen Sie smartE-Rechnung. Egal, ob sie Handwerker, Unternehmer oder Freiberufler sind – mit unserer einfachen Lösung erfüllen Sie die gesetzlichen Forderungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.
So funktioniert smartE-Rechnung
Zeitplan auf einen Blick
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B2B-Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Papierrechnungen können weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 versendet werden. Andere elektronische Formate wie PDF dürfen nur noch mit der Zustimmung des Empfängers versendet werden. Für Rechnungen bis 250 € bleibt die Ausstellung in Papierform weiterhin gestattet.
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Papier- und PDF-Rechnungen dürfen nur dann an den Empfänger gesendet werden, wenn dieser zustimmt und der Rechnungssteller im Vorjahr einen Umsatz von weniger als 800.000 € erzielt hat.
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Alle B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen, selbst für Rechnungen mit einem Betrag von bis zu 250 €.

